Wer in einem Warenhaus zu Ladenöffnungszeiten etwas stiehlt, begeht keinen Einbruch. (Bild: Annick Ramp / NZZ)
Das Bundesgericht pfeift das Zürcher Obergericht zurück: Wird ein Ausländer beim Stehlen in einem Warenhaus erwischt und später verurteilt, so darf er deswegen nicht aus der Schweiz verwiesen werden.
Von Kathrin Alder in der NZZ v. 16. Oktober 2019