Mütter und Soldaten sind bezüglich Erwerbsersatz nicht gleichgestellt: Eine schwangere Frau arbeitet im Archiv, aufgenommen im September 2003. Foto: Keystone
Das Erwerbsersatzgesetz, das Lohnausfälle regelt, behandelt Dienstpflichtige und Mütter unterschiedlich. Eine Anwältin klagt.
Von Claudia Blumer im Tagesanzeiger v. 24. September 2019