Wir freuen uns sehr über das Urteil der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Sachen Beeler v. Switzerland.
Hier das Video der Verhandlung vor der Grossen Kammer mit dem Plädoyer von Rechtsanwalt Jürg Luginbühl (links im Bild) und Rechtsanwältin Fanny de Weck (rechts im Bild). Mit dabei waren der Beschwerdeführer Max Beeler und seine Tochter Maria (in der Mitte).
Hier die Medienmitteilung des EGMR und das aktualisierte Factsheet des Gerichtshofs zum Thema Gender Equality des Gerichtshofs.