Neue Publikation: Festschrift für Marc Spescha – Beiträge zum Migrationsrecht

Pflichtlektüre! Die Festschrift „Beiträge zum Migrationsrecht“ zu Ehren von Marc Spescha ist erschienen. Herausgegeben wurde das Werk von Fanny de Weck und Babak Fargahi (RISE) gemeinsam mit Valerio Priuli, Rekha Oleschak-Pillai und Peter Uebersax. Es vereint zahlreiche spannende Beiträge, darunter auch ein Beitrag von Stephanie Motz.

Die Festschrift versammelt Beiträge ausgewiesener Expert:innen aus der Praxis zu aktuellen Fragen des Ausländer-, Asyl- und Bürgerrechts. Im Zentrum steht ganz im Sinne von Marc Spescha die verfassungs- und grundrechtskonforme Anwendung des Migrationsrechts. Damit ist das Buch nicht nur eine Würdigung seines jahrzehntelangen Engagements, sondern auch ein unverzichtbarer Beitrag für alle, die sich wissenschaftlich oder praktisch mit dem schweizerischen Migrationsrecht befassen.

Erhältlich ist das Buch direkt beim Verlag Orell Füssli.

Cover: © Orell Füssli Juristische Medien – Verlagsshop

CEDAW rügt Schweiz wegen Rückführungen nach Griechenland

In zwei von Stephanie Motz und Lea Hungerbühler (AsyLex) geführten Fällen Z.E. und A.E. gegen die Schweiz sowie K.J. gegen die Schweiz stellte der CEDAW-Ausschuss fest, dass die Rückführung zweier Überlebender mehrfacher sexualisierter Gewalt nach Griechenland gegen die Konvention verstösst. Die Betroffenen waren bereits vor ihrer Ankunft Opfer schwerster Gewalt geworden und erhielten in Griechenland trotz anerkannter Flüchtlingseigenschaft weder Schutz noch medizinische Versorgung.

Der Ausschuss stellte Verletzungen von Art. 2(c–f), 3 und 12 CEDAW fest: Rückführungen dürfen nur nach einer trauma-informierten und gendersensiblen Einzelfallprüfung erfolgen. Zudem wurde erstmals klargestellt, dass auch das Recht auf Gesundheit (Art. 12 CEDAW) einer Überstellung entgegenstehen kann.

Erste Verurteilung der Schweiz wegen einer Landesverweisung

Wir freuen uns über den Erfolg von Rechtsanwältin Dr. Fanny de Weck vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Im Urteil P.J. und R.J. gegen die Schweiz (Urteil vom 17. September 2024, Beschwerde-Nr. 5232/20) stellte der Gerichtshof eine Verletzung von Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Familienlebens) fest.

Es handelt sich um die erste Verurteilung der Schweiz durch den EGMR in einem Fall der strafrechtlichen Landesverweisung gemäss Art. 66a StGB. Der Fall betraf einen Familienvater, der nach einer einmaligen Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe des Landes verwiesen wurde.

EGMR stoppt Rückführung eines homosexuellen Asylsuchenden in den Iran

Wir freuen uns über einen weiteren Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) durch Rechtsanwältin Dr. Stephanie Motz. Mit Urteil vom 12. November 2024 im Verfahren M.I. v. Switzerland stellte der Gerichtshof einstimmig fest, dass die Rückführung eines homosexuellen Mannes in den Iran eine Verletzung von Art. 3 EMRK darstellen würde.

Der Beschwerdeführer war nach Übergriffen durch seine Familie in die Schweiz geflohen und hatte ein Asylgesuch gestellt. Obwohl seine Homosexualität unbestritten war, qualifizierten die Schweizer Behörden seine Schilderungen der Misshandlungen als unglaubwürdig und erachteten eine Rückkehr als zumutbar, sofern er seine sexuelle Orientierung im Herkunftsstaat “diskret“ lebe.

Der EGMR stellte klar, dass eine derartige Erwartung mit der EMRK unvereinbar ist. Angesichts der Strafbarkeit homosexueller Handlungen im Iran, die bis hin zur Todesstrafe reicht, sowie der dokumentierten Gefahr durch staatliche und nichtstaatliche Akteure ohne effektiven staatlichen Schutz bejahte der Gerichtshof eine Verletzung von Art. 3 EMRK.

Bedeutung des Urteils

  • Der EGMR hält fest, dass homosexuelle Asylsuchende nicht gezwungen werden dürfen, ihre sexuelle Orientierung im Herkunftsstaat zu verbergen, um Verfolgung zu vermeiden. Eine solche Erwartung verletzt Art. 3 EMRK.

  • Rückführungsentscheide müssen auf einer aktuellen und individualisierten Gefahrenprognose beruhen, die staatliche Repression, Übergriffe durch nichtstaatliche Akteure sowie das Fehlen wirksamen Schutzes einbezieht.

Termination of a widower’s pension, on grounds of sex, when his youngest child reached the age of majority breached the Convention

Wir freuen uns sehr über das Urteil der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Sachen Beeler v. Switzerland.

Hier das Video der Verhandlung vor der Grossen Kammer mit dem Plädoyer von Rechtsanwalt Jürg Luginbühl (links im Bild) und Rechtsanwältin Fanny de Weck (rechts im Bild). Mit dabei waren der Beschwerdeführer Max Beeler und seine Tochter Maria (in der Mitte).

Hier die Medienmitteilung des EGMR und das aktualisierte Factsheet des Gerichtshofs zum Thema Gender Equality des Gerichtshofs.

New Book: The Refugee Status of Persons with Disabilities

Persons with disabilities often face persecution. How does the 1951 Refugee Convention apply to them? In this first comprehensive study on the refugee definition for persons with disabilities,
Dr Stephanie Motz proposes a disability-specific approach to refugee status. The book provides a critical analysis of case law on refugee status determination focusing on four selected jurisdictions.

This book is of particular interest to refugee and disability law scholars and an essential tool for courts and tribunals, practitioners and state authorities in the application of the refugee definition to asylum claims of persons with disabilities.

RISE heisst Rechtsanwältin Dr. Nina Burri als Konsulentin herzlich willkommen!

Fotograf: Goran Basic

Fotograf: Goran Basic

Das RISE-Team freut sich sehr, Rechtsanwältin Dr. Nina Burri als Konsulentin begrüssen zu dürfen.

Nina Burri hat in Zürich und Bilbao studiert und mit Auszeichnung promoviert. Sie arbeitete als Assistenz-Staatsanwältin am internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, bei verschiedenen Strafverfolgungsbehörden im Kanton Zürich sowie am Institut für Völkerrecht und ausländisches Verfassungsrecht der Universität Zürich. Derzeit ist sie als Fachperson für Unternehmen und Menschenrechte beim Hilfswerk Brot für alle und als Lehrbeauftragte an der Universität St. Gallen tätig.

Als Konsulentin unterstützt sie das RISE Team in ihren Schwerpunkten internationales Strafrecht, internationaler Menschenrechtsschutz, humanitäres Völkerrecht und strategische Prozessführung.

Bundesgericht: Ladendiebstahl ist kein Grund für einen Landesverweis

Wer in einem Warenhaus zu Ladenöffnungszeiten etwas stiehlt, begeht keinen Einbruch. (Bild: Annick Ramp / NZZ)

Wer in einem Warenhaus zu Ladenöffnungszeiten etwas stiehlt, begeht keinen Einbruch. (Bild: Annick Ramp / NZZ)

Das Bundesgericht pfeift das Zürcher Obergericht zurück: Wird ein Ausländer beim Stehlen in einem Warenhaus erwischt und später verurteilt, so darf er deswegen nicht aus der Schweiz verwiesen werden.

Von Kathrin Alder in der NZZ v. 16. Oktober 2019

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Mütter bekommen weniger als Soldaten

Mütter und Soldaten sind bezüglich Erwerbsersatz nicht gleichgestellt: Eine schwangere Frau arbeitet im Archiv, aufgenommen im September 2003. Foto: Keystone

Mütter und Soldaten sind bezüglich Erwerbsersatz nicht gleichgestellt: Eine schwangere Frau arbeitet im Archiv, aufgenommen im September 2003. Foto: Keystone

Das Erwerbsersatzgesetz, das Lohnausfälle regelt, behandelt Dienstpflichtige und Mütter unterschiedlich. Eine Anwältin klagt.

Von Claudia Blumer im Tagesanzeiger v. 24. September 2019

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Lesetipp: Artikel im Plädoyer (4/19) zur Mündlichkeit im Verwaltungsverfahren

In Zivil- und Straffällen ist eine mündliche Verhandlung selbstverständlich. Im Verwaltungsrecht ist sie fast inexistent. Doch für Betroffene geht es um existenzielle Fragen. Experten fordern von den Gerichten ein Umdenken

“Mündliche Verhandlungen sind auch im Migrationsrecht wichtig. Die Konsequenzen sind hier zum Teil härter als im Strafrecht”Babak Fargahi, Rechtsanwalt

“Mündliche Verhandlungen sind auch im Migrationsrecht wichtig. Die Konsequenzen sind hier zum Teil härter als im Strafrecht”

Babak Fargahi, Rechtsanwalt

Die Frage der Menschenrechte für Migranten kann man nicht auslagern

70 Bronzefiguren auf dem ehemaligen Flüchtlingsschiff Al-Hadj Djumaa in Magdeburg erinnern an die 282 Kinder und Erwachsene, die auf dem winzigen Fischerboot im Jahr 2013 zweieinhalb Tage während ihrer Flucht über das Mittelmeer von Libyen nach Lamp…

70 Bronzefiguren auf dem ehemaligen Flüchtlingsschiff Al-Hadj Djumaa in Magdeburg erinnern an die 282 Kinder und Erwachsene, die auf dem winzigen Fischerboot im Jahr 2013 zweieinhalb Tage während ihrer Flucht über das Mittelmeer von Libyen nach Lampedusa unterwegs waren. (Bild: imago)

Um die Flüchtlingsströme über das Mittelmeer zu stoppen, kooperieren die EU und die Schweiz seit einiger Zeit mit der libyschen Küstenwache. Dieses Vorgehen ist völkerrechtlich problematisch.

Von Martina Caroni und Stephanie Motz in der NZZ v. 21. Oktober 2017

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