In Zivil- und Straffällen ist eine mündliche Verhandlung selbstverständlich. Im Verwaltungsrecht ist sie fast inexistent. Doch für Betroffene geht es um existenzielle Fragen. Experten fordern von den Gerichten ein Umdenken
“Mündliche Verhandlungen sind auch im Migrationsrecht wichtig. Die Konsequenzen sind hier zum Teil härter als im Strafrecht”
Babak Fargahi, Rechtsanwalt