Erste Verurteilung der Schweiz wegen einer Landesverweisung

Wir freuen uns über den Erfolg von Rechtsanwältin Dr. Fanny de Weck vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Im Urteil P.J. und R.J. gegen die Schweiz (Urteil vom 17. September 2024, Beschwerde-Nr. 5232/20) stellte der Gerichtshof eine Verletzung von Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Familienlebens) fest.

Es handelt sich um die erste Verurteilung der Schweiz durch den EGMR in einem Fall der strafrechtlichen Landesverweisung gemäss Art. 66a StGB. Der Fall betraf einen Familienvater, der nach einer einmaligen Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe des Landes verwiesen wurde.